Ablauf
Der Rahmen einer therapeutischen Begleitung bietet Orientierung und wird gemeinsam gestaltet. Zu Beginn besteht die Möglichkeit eines kurzen telefonischen Erstkontaktes, in dem das Anliegen sowie organisatorische Fragen besprochen werden und gemeinsam geschaut wird, ob eine Zusammenarbeit für Ihr Anliegen stimmig ist.
Das erste persönliche Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer Orientierung zum Anliegen. Hier besteht Raum, Ihr Anliegen in Ruhe zu schildern und gemeinsam zu prüfen, ob eine weitere Zusammenarbeit passend erscheinen kann. Dieses Erstgespräch dauert in der Regel 60 Minuten und kann sowohl für Einzelpersonen als auch von Paaren wahrgenommen werden.
Therapeutische Begleitung kann sowohl in Form einer einzelnen Sitzung zur Klärung eines konkreten Anliegens sein, als auch über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen. Dauer und Ausgestaltung der Zusammenarbeit orientieren sich an Ihrem Anliegen und Ihrem individuellen Bedürfnissen. Der therapeutische Prozess wird entsprechend flexibel gestaltet.
Am Ende jeder Sitzung besteht Raum für eine kurze gemeinsame Rückschau. Dabei können Eindrücke gesammelt und offene Fragen geklärt werden. Eine Entscheidung muss nicht unmittelbar im Anschluss getroffen werden. Oft ist es hilfreich, die Eindrücke zunächst mitzunehmen und in Ruhe wirken zu lassen. Eine Rückmeldung kann selbstverstädnlich auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine Fortsetzung der therapeutischen Zusammenarbeit erfolgt nur, wenn Sie dies möchten und als hilfreich empfinden.
Honorar
Die folgenden Angaben geben einen Überblick über die Dauer der therapeutischen Sitzungen sowie das jeweilige Honorar. Die Sitzungsdauer von 90 Minuten ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Orientierung zum Anliegen.
60 Minuten - 120,-€
Einzeltherapie
90 Minuten - 160,-€
Paar- & Familientherapie
90 Minuten - 180,-€
Samstagstermine
Für Termine am Samstag wird ein Zuschlag erhoben.
+ 35,-€
Wichtige Hinweise:
Die therapeutische Sitzungen sind Selbstzahlerleistungen. Eine Kostenübernahme durch gesetzlliche Krankenkassen ist in der Regel nicht vorgesehen. Das Honorar ist gemäß § 19 UstG umsatzsteuerfrei.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für therapeutische Leistungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung durch das Finanzamt erfolgt, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab und kann nicht garantiert werden.
Vereinbarte Termine sind verbindliche Termine. Wenn diese nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt oder verschoben werden, werden diese in voller Höhe berechnet.